Allgemeine Informationen
Erreger der Brucellose sind gramnegative, aerobe Stäbchenbakterien der Gattung Brucella. Die Erkrankung tritt sowohl bei Tieren als auch beim Menschen auf. Es sind mehrere Brucella-Arten, u. a. Brucella (B.) canis (Hundebrucellose), B. abortus (Rinderbrucellose), B. melitensis (Brucellose der Schafe und Ziegen), B. ovis (Widderbrucellose, infektiöse Epididymitis) und B. suis (Schweinebrucellose) bekannt. Die Brucella-Arten sind nur begrenzt wirtsspezifisch.
Die Übertragung von Brucella canis erfolgt genital oder oral durch latent infizierte Hunde. Nach zwei bis vier Wochen entwickelt sich eine Bakteriämie. Bei tragenden Hündinnen kann es zu Aborten im letzten Drittel der Trächtigkeit und zur Geburt lebensschwacher Welpen kommen. Rüden leiden an Entzündungen der Hoden und Nebenhoden und können unfruchtbar werden. Ein seltene Folge einer Brucella-canis-Infektion ist die Dyskospondylitis, so dass bei Schmerzhaftigkeit in der Wirbelsäule und Lahmheiten vor allem bei Hunden aus Südosteuropa diese Infektion eine wichtige Differentialdiagnose sein kann. Die wesentlichen Symptome der Brucellose bei Wiederkäuern und Schweinen sind Aborte, Geburt lebensschwacher Tiere, Entzündungen der Hoden und Nebenhoden sowie Unfruchtbarkeit. Das Auftreten von Fällen beim Menschen steht immer in Zusammenhang mit dem Vorkommen der Krankheit bei Haus- oder Wildtieren. Infektionswege sind neben dem direkten Tierkontakt auch der Verzehr von unzureichend erhitzten Lebensmitteln (z. B. rohe Milch oder Rohmilchkäse), die von infizierten Tieren gewonnen wurden.
Die Infektion mit B. abortus, B. melitensis, B. suis und B. ovis ist im Animal Health Law (AHL) der EU gelistet und ist in Deutschland gemäß § 3 TierSeuchMeldV bereits bei Verdacht meldepflichtig (betroffene Tierarten siehe dort).
Die Infektion von Hunden mit B. canis ist nicht im AHL gelistet (Stand Oktober 2026), in Deutschland jedoch gemäß § 4 der TierSeuchMeldV meldepflichtig (betroffene Tierarten siehe dort).