Für einen PCR-Nachweis ist immer DNA des zu testenden Tieres die Grundlage. Zur Aufreinigung der DNA eignet sich eine EDTA-Blutprobe (0,5 – 1 ml) am besten, da hier eine große Menge an Zellmaterial des Tieres vorhanden ist.
Grundsätzlich möglich ist auch die Verwendung von zwei Maulschleimhautabstrichen. Dazu wird ein steriler Wattetupfer an der Innenseite der Wange kräftig gerieben. Der Tupfer sollte anschließend trocknen um Schimmelbildung zu vermeiden und in einem Röhrchen ohne Medium (keine Flüssigkeiten oder Agar) versendet werden.
Bitte stellen Sie bei der Verwendung von Abstrichen sicher, dass das entsprechende Tier vorher 1-2 Stunden nicht gefressen hat und keinen Kontakt zu anderen Tieren hatte um Verunreinigung, die Auswirkung auf das Ergebnis des Tests haben könnten, zu vermeiden.
Grundsätzlich kann der Nachweis einer bestimmten Mutation bei allen Tieren einer Art durchgeführt werden.
Die Aussagekraft eines Test ist jedoch schwach, solange nicht wissenschaftlich beschrieben ist, dass eine Korrelation zwischen einer genetischen Veränderung und Symptomen einer Krankheit oder zu einem Merkmal besteht.
Wir empfehlen einen Gentest daher nur für solche Rassen durchzuführen, bei denen diese Korrelation vorliegt.
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