Bad Kissingen, im Juni 2024
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Vergiftungen – sicher immer wieder eine Verdachtsdiagnose, die es abzuklären gilt. Häufig ist es gar nicht so einfach, den verursachenden Stoff nachzuweisen, wie auch die Veröffentlichung in der Tierärztlichen Praxis im letzten Heft belegt (2024, 52:70-82), in der in 33% der Fälle letztlich unbekannte Stoffe als Ursache angegeben wurden. Bei einigen Fällen können wir aber in der Tat helfen:
- Herbstzeitlose – Nachweis von Colchicin aus Harn möglich (Leistung 97, 110,00 Euro)
- Kreuzkraut – Giftnachweis aus Harn möglich (Leistung 484, 110,00 Euro)
- Bergahorn – Giftnachweis aus Serum möglich (Leistung 263, 110,00 Euro)
- Cumarin-Aktivität – hier gehen wir einen anderen Weg und weisen den vermehrt entstehenden Metaboliten nach. Der ist im Blut nachweisbar und bestimmt auch die Länge der notwendigen Vitamin-K-Gabe. Er ist damit nicht nur zum Nachweis der Vergiftung selbst, sondern auch zum Monitoring geeignet. Die Leistung hat die Nummer 511, der Preis beträgt 48,00 Euro (alle Preise netto Tierarzt). Viel Spaß beim Lesen der dazugehörigen Laborinformation.
Gentests bei unseren Haustieren – sind die überhaupt für die Praxis interessant? Sicher sind viele Erbkrankheiten im Wesentlichen für den Züchter von Bedeutung, erkrankte Tiere treten sehr selten auf. Einige sind eben doch klinisch relevant im Bereich der Differentialdiagnosen oder bei z.B. chirurgischen Eingriffen.
- MDR1 – schon lange bekannt als sogenannte Ivermectin-Unverträglichkeit, führt das Auftreten der vom Wildtyp unterscheidbaren Allele aufgrund der veränderten Anhäufung im Gewebe nicht nur zur möglichen Intoxikation bei Ivermectingabe, sondern auch zur verstärkten toxischen Wirkung bei Zytostatika wie Vincristin, Vinblastin, Doxorubicin u.a., bei Antiemetika wie Ondansetron, bei Antibiotika wie Erythromycin, bei Herz-Kreislauf-Therapeutika wie Digoxin, bei Opioiden wie Loperamid, Butorphanol, Apomorphin und bei Neuroleptika wie Acepromacin. Bei Acepromacin wie bei Butorphanol wird zum Beispiel für Träger eine Dosisreduktion von 25% und bei homozygot Betroffenen eine von 30-50% empfohlen.
- Neu: postoperative Blutungsneigung (DEPOH) ist eine Erbkrankheit beim Scottish Deerhound und beim Greyhound, die autosomal dominant mit unvollständiger Penetranz vererbt Bei Vorliegen kann es zu unerwarteten, übermäßigen Blutungen oder Blutergüssen 1-4 Tage nach der Operation kommen, wobei Gerinnungsscreenings und Thrombozytenzahl unverändert sind und PräOP-Screenings daher keine Auffälligkeiten zeigen. Wir raten bei Tieren entsprechender Rassen daher zur Aufklärung der Tierhalter im Vorfeld von geplanten Operationen (Leistung 8862 Material: Blut oder Backenabstrich, Preis: 37,21 Euro netto Tierarzt). Eine entsprechende Krankheit ist für den Berner Sennenhund bekannt und kann ebenfalls bei uns abgeklärt werden.
Trächtigkeit bei der Stute – neben den gängigen Hormontests zum Nachweis von PMSG oder Östrogensulfat bieten wir – neu – die Bestimmung des luteo-plazentaren Shifts an. Es wird die Bestimmung des 5α-DHP/Progesteron-Verhältnisses über die Messung von 5α-Dihydroprogesteron (DHP) und von Progesteron durchgeführt und so der luteo-plazentaren Shift und die Plazentafunktion beschrieben. Der luteo-plazentare Shift gibt den Zeitpunkt an, ab welchem Tag der Trächtigkeit die Hormonproduktion von den Ovarien auf die Plazenta übergeht. Dieser ist relevant bei Fragestellungen über den korrekten Zeitraum einer gestagenen Supplementation bei Problemstuten in Risikoträchtigkeiten oder bei der Beurteilung der Plazentafunktion in der Spätträchtigkeit. Mehr dazu finden sie unter diesem Link.
Wie bieten die Bestimmung aus Serum an unter der Nummer 1083 und verrechnen 52,00 Euro (netto Tierarzt).
Mit dem 1. Juli 2024 wird die neue Preisliste gültig. Die dann aktuellen Aufträge finden Sie schon jetzt auf der Webseite im geschützten Bereich (Mein Labor). Da sehen Sie auch die erwähnten neuen Untersuchungen wie die zur Cumarinvergiftung oder zum luteo-plazentaren Shift. Und natürlich können Sie die auch schon jetzt verwenden, wir verrechnen jederzeit die aktuell gültigen Preise, bis 30.6. „alt“ und ab 1.7. „neu“.