Allgemeine Informationen

Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch ein Arbovirus ausgelöst. Unter Arboviren versteht man eine inhomogene Gruppe von Viren, deren gemeinsames Merkmal die Übertragung durch blutsaugende Arthropoden ist. Das Virus der FSME (FSMEV) gehört zum Genus Flavivirus und wird von Zecken übertragen.

Seroepidemiologische Studien zeigen, dass Hunde relativ häufig (bis zu 30 % in be­stimmten Gebieten) mit dem FSMEV Kontakt haben, ohne zu erkranken. Kommt es zur Erkrankung, ist die Symptomatik beim Hund ein multifokales Geschehen. Die Erkrankung beginnt i. d. R. akut bis perakut mit stark erhöhter Körpertemperatur (bis über 41° C) und weiterem rasch progressivem Verlauf. Es können Verhaltensänderungen von apathisch bis übererregt oder aggressiv, Gangstörungen bis zu Tetraparesen/-plegien und Krampfanfälle auftreten. Verschiedene Ausfälle der Gehirnnerven werden beobachtet. Als charakteristisch gilt eine Hyperalgesie im Kopf- und Nackenbereich sowie eine allgemein erhöhte Schmerzhaftigkeit. Ein großer Teil der Erkrankungen endet letal bzw. durch Euthanasie. Jüngere Literaturberichte beschreiben chronische Krankheitsverläufe, bei denen Hunde in einigen Fällen vollständig genesen.

Die Diagnose sollte serologisch über einen Antikörpernachweis mittels ELISA abgesichert werden. Dabei muss allerdings in Betracht gezogen werden, dass die Antikörper von einer früheren, subklinischen Infektion herrühren könnten. Antikörper können auch im Liquor innerhalb der ersten Woche nach Infektion erscheinen und mittels ELISA nachgewiesen werden.

Bei einer perakut verlaufenden Form kann mittels PCR versucht werden, das Virus auch im Liquor nachzuweisen. Dies ist aufgrund der sehr schnellen Viruselimination aus dem Gehirn allerdings nur in einer Frühphase der Infektion möglich. Ein Virusnachweis mittels PCR aus einer abgesammelten Zecke ist möglich und auch gerade für einen von einer Zecke befallenen Menschen sinnvoll.

Zunehmend wird FSME auch bei neurologisch erkrankten Pferden nachgewiesen. Die Klinik ähnelt der Erkrankung durch das West Nile Virus.

Das FSMEV ist nicht im EU-Tiergesundheitsrecht (Animal Health Law, AHL) gelistet, dessen Nachweis ist jedoch in Deutschland gemäß § 4 TierSeuchMeldV meldepflichtig (betroffene Tierarten siehe dort).