{"id":1337306,"date":"2019-04-17T11:51:12","date_gmt":"2019-04-17T09:51:12","guid":{"rendered":"https:\/\/laboklin.de\/antibiogramme-und-die-neue-taehav-was-gibt-es-zu-beachten-was-hat-sich-geaendert\/"},"modified":"2025-11-21T09:16:15","modified_gmt":"2025-11-21T08:16:15","slug":"antibiogramme-und-die-neue-taehav-was-gibt-es-zu-beachten-was-hat-sich-geaendert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/laboklin.de\/de-ch\/antibiogramme-und-die-neue-taehav-was-gibt-es-zu-beachten-was-hat-sich-geaendert\/","title":{"rendered":"Antibiogramme und die neue T\u00c4HAV \u2013 Was gibt es zu beachten? Was hat sich ge\u00e4ndert?"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_column_text css=&#187;&#187;]<\/p>\n<p class=\"bodytext\" style=\"text-align: left;\">Am 01.03.2018 trat die \u201eZweite Verordnung zur \u00c4nderung der Verordnung \u00fcber tier\u00e4rztliche Hausapotheken\u201c in Kraft. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere die Abgabe, Verschreibung oder Anwendung von Arzneimitteln mit antibakterieller Wirkung (im Weiteren kurz \u201eAntibiotika\u201c genannt). Letztendlich haben die Ma\u00dfnahmen der T\u00c4HAV zur Folge, dass die Tier\u00e4rzteschaft sich intensiver mit dem Thema Antibiose und Resistenzen auseinandersetzt als zuvor.<\/p>\n<h2 class=\"bodytext\" style=\"text-align: left;\">Anforderungen an Antibiogramme laut neuer T\u00c4HAV<\/h2>\n<p class=\"bodytext\" style=\"text-align: left;\">In \u00a7 12d der T\u00c4HAV wird vorgeschrieben, dass die Durchf\u00fchrung der Antibiogramme nach nationalen\/internationalen Standards zu erfolgen hat, ohne diese Standards nochmals n\u00e4her zu definieren. Somit muss man sich am aktuellen Stand der Wissenschaft orientieren. Zun\u00e4chst m\u00fcssen die relevanten Keime isoliert und dann als Reinkultur f\u00fcr das Anfertigen des Antibiogrammes verwendet werden. Nur so k\u00f6nnen die einzelnen getesteten Antibiotika unabh\u00e4ngig vom verwendeten Verfahren auch ausreichend bewertet werden. In einem Direktausstrich k\u00f6nnen schnell wachsende Keime wie aerobe Sporenbildner relevante, aber langsamer wachsenden Erreger \u00fcberwuchern und ein falsches Resistenzspektrum vort\u00e4uschen.<\/p>\n<p class=\"bodytext\" style=\"text-align: left;\">Diese in einer Reinkultur angez\u00fcchteten Keime werden dann einem anerkannten Verfahren zur Resistenzbestimmung unterzogen. F\u00fcr eine korrekte Auswertung des Antibiogrammes m\u00fcssen gem\u00e4\u00df den Erl\u00e4uterungen der Bundestier\u00e4rztekammer zur T\u00c4HAV die Keime mindestens bis Gattungs-, besser noch bis zur Speziesebene identifiziert werden.<\/p>\n<p class=\"bodytext\" style=\"text-align: left;\">Das nach aktuellem Stand der Wissenschaft beste Verfahren zur Durchf\u00fchrung eines Antibiogramms ist die Bestimmung der minimalen Hemmkonzentration (MHK), da dieses Verfahren am einfachsten zu standardisieren ist und hierf\u00fcr die meisten klinischen Grenzwerte zur Verf\u00fcgung stehen. Klinische Grenzwerte sind erforderlich, um das quantitative Ergebnis des Antibiogramms \u2013 also entweder die MHK in \u03bcg\/ml Wirkstoff oder die Gr\u00f6\u00dfe des Hemmhofes in mm \u2013 in eine qualitative Aussage (sensibel, intermedi\u00e4r, resistent) zu \u00fcberf\u00fchren (s. auch Laboklin aktuell 09\/2017). Die klinischen Grenzwerte sind f\u00fcr das jeweilige Antibiotikum, den Keim, die Tierart und das betroffene Gewebe spezifisch. Die Bestimmung der MHK ist ein aufw\u00e4ndiges Verfahren, welches in der eigenen Praxis kaum umgesetzt werden kann.<\/p>\n<p class=\"bodytext\" style=\"text-align: left;\">Der in der Tierarztpraxis durchgef\u00fchrte Agardiffusionstest geh\u00f6rt ebenfalls zu den anerkannten Verfahren. Er ist aber deutlich schlechter zu standardisieren und es stehen weniger klinische Grenzwerte f\u00fcr die \u00dcbertragung der Hemmh\u00f6fe in ein qualitatives Ergebnis zur Verf\u00fcgung. In der Beilage zum Deutschen Tier\u00e4rzteblatt 01\/2019 f\u00fcr die Bewertung von Antibiogrammen sind alle derzeit verf\u00fcgbaren veterin\u00e4rmedizinischen klinischen Grenzwerte tabellarisch aufgelistet.<\/p>\n<p class=\"bodytext\" style=\"text-align: left;\">Die Durchf\u00fchrung eines Antibiogramms nach national\/international anerkannten Standards bedarf nach aktuellem Stand der Wissenschaft einer\u00a0<b>Qualit\u00e4tskontrolle.\u00a0<\/b>Dies wird auch in den Erl\u00e4uterungen der Bundestier\u00e4rztekammer zur T\u00c4HAV nochmals aufgegriffen. Hierzu sind geeignete Kontrollst\u00e4mme bei der Erstellung von Antibiogrammen regelm\u00e4\u00dfig mitzuf\u00fchren. Beziehen kann man die Kontrollst\u00e4mme bei der Deutschen Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen (DSMZ), sie fallen unter die Risikogruppe 2. Die DSMZ verlangt bei Erwerb dieser Qualit\u00e4tskontrollst\u00e4mme eine Erlaubnis nach \u00a7 44 Infektionsschutzgesetz. F\u00fcr diese Erlaubnis ist neben dem Studium z.B. der Veterin\u00e4rmedizin auch eine mindestens zweij\u00e4hrige hauptberufliche T\u00e4tigkeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht einer Person mit der Erlaubnis nach oben genanntem \u00a7 44 erforderlich. Somit hilft es nicht viel, dass \u00a7 45 desselben Gesetzes f\u00fcr die orientierende Diagnostik in der tiermedizinischen Praxis Ausnahmen von der Erlaubnispflicht vorsieht.<\/p>\n<p class=\"bodytext\" style=\"text-align: left;\">Zus\u00e4tzlich sind bauliche Anforderungen der Schutzstufe 2 an ein mikrobiologisches Labor f\u00fcr die Praxis zu legen. (N\u00fctzlicher Link:\u00a0<a href=\"https:\/\/rp.baden-wuerttemberg.de\/Themen\/Gesundheit\/Documents\/IfSG_Leitfaden_2018-03-01.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/rp.baden-wuerttemberg.de\/Themen\/Gesundheit\/Documents\/IfSG_Leitfaden_2018-03-01.pdf<\/a>).<\/p>\n<h2 class=\"bodytext\" style=\"text-align: left;\">Erstellung des Antibiogramms und Interpretation der Ergebnisse<\/h2>\n<p class=\"bodytext\" style=\"text-align: left;\">Der Zeitpunkt der Erstellung eines Antibiogramms ist in der T\u00c4HAV nicht n\u00e4her geregelt und obliegt dem fachlichen Ermessen des Tierarztes. Die Proben sollten sinnvollerweise aber fr\u00fchzeitig im Verlauf des Infektionsgeschehens gewonnen werden, also m\u00f6glichst bevor man eine notwendige antibakterielle Therapie einleitet. Die Wahl des Antibiotikums muss dann evtl. entsprechend dem Resultat des Antibiogrammes angepasst werden. Das Ergebnis eines in vitro als \u201esensibel\u201c getesteten Antibiotikums macht eine klinische Wirksamkeit des ausgew\u00e4hlten Wirkstoffes hoch wahrscheinlich. Daher pl\u00e4dieren auch einige Experten daf\u00fcr, die Tests nicht als Resistenztests, sondern als \u201eEmpfindlichkeitstest\u201c zu bezeichnen. Demgegen\u00fcber ist das Ergebnis \u201eresistent\u201c mit mehr Einschr\u00e4nkungen verbunden, oft ist eine Wirkung zu erzielen, obwohl das Antibiotikum als resistent getestet wurde. Diese Divergenz kann in vitro vs. in vivo bedingt sein. Bei der Therapieentscheidung muss daher dem klinischen Ergebnis immer der Vorzug vor dem In-vitro-Ergebnis gegeben werden. Hat man nach Erhalt des Ergebnisses des Antibiogramms klinischen Erfolg mit der seit einigen Tagen durchgef\u00fchrten empirischen Therapie, sollte man diese mit dem ausgew\u00e4hlten Wirkstoff weiterf\u00fchren. Ist noch keine klinische Verbesserung zu sehen, w\u00e4hlt man einen Wirkstoff, gegen den die isolierten Keime laut Antibiogramm sensibel sind, der sich im betroffenen Gewebe gut anreichert und der ein m\u00f6glichst enges Spektrum aufweist. Sollte es sich beim zun\u00e4chst ausgew\u00e4hlten Wirkstoff jedoch um ein Breitspektrumantibiotikum handeln, sollte auch bei klinischer Wirksamkeit grunds\u00e4tzlich gepr\u00fcft werden, ob nicht auch ein anderes Antibiotikum mit engerem Spektrum einsetzbar w\u00e4re (sogenannte Deeskalation).<\/p>\n<h2 class=\"bodytext\" style=\"text-align: left;\">Dokumentation<\/h2>\n<p class=\"bodytext\" style=\"text-align: left;\">Auch die Dokumentationspflichten haben sich mit \u00c4nderung der T\u00c4HAV drastisch erh\u00f6ht. Neben vielen anderen Eintragungen, die vorzunehmen sind, m\u00fcssen nach \u00a7 13 (4), Satz 4 der T\u00c4HAV neben den qualitativen auch die quantitativen Ergebnisse des Antibiogramms festgehalten werden. Das bedeutet, dass der Praktiker, wenn er das Antibiogramm selbst durchf\u00fchrt, die jeweiligen Hemmh\u00f6fe in mm dokumentieren muss. Dementsprechend muss er von seinem Labor die MHK-Werte (oder Hemmh\u00f6fe) einfordern. Sie finden daher bei den Befunden von LABOKLIN neben den qualitativen Ergebnissen (\u201esensibel\u201c, \u201eintermedi\u00e4r\u201c, \u201eresistent\u201c) auch die von uns gemessenen Werte der MHK in \u03bcg\/ml Antibiotikum. Die Befunde von LABOKLIN enthalten somit alles, was der Praktiker f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Dokumentation ben\u00f6tigt (u.a. auch Beginn und Ende der Untersuchung, auch das ist neu).<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p class=\"bodytext\" style=\"text-align: left;\">Als Quintessenz kann man festhalten, dass an die Erstellung eines Antibiogramms in der Praxis hohe Anforderungen baulicher, organisatorischer und fachlicher Art gestellt werden und einige Gesetze, Verordnungen und technische Regeln zu beachten sind. Jede Vermeidung eines Selektionsdrucks auf Kommensalen hilft, die Resistenzentwicklung zu verlangsamen. Dementsprechend sollten Antibiogramme auch nicht darauf ausgerichtet sein, nur die Wirkstoffe zu testen, die nach der T\u00c4HAV der Antibiogrammpflicht unterliegen. Wenn wir Tier\u00e4rzte einen Beitrag zur Reduktion von Resistenzen leisten wollen, ist ein verantwortungsvoller Einsatz von Antibiotika gem\u00e4\u00df Leitlinien und neuestem Stand der Wissenschaft unabdingbar.<\/p>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#187;vc_default&#187; gap=&#187;10&#8243; equal_height=&#187;yes&#187; content_placement=&#187;middle&#187; css=&#187;.vc_custom_1718873998081{margin-top: 30px !important;}&#187;][vc_column width=&#187;1\/6&#8243; css=&#187;.vc_custom_1718873376926{background-color: #e7e7e7 !important;}&#187;][vc_icon icon_fontawesome=&#187;fas fa-file-pdf&#187; color=&#187;custom&#187; size=&#187;xl&#187; align=&#187;center&#187; css=&#187;.vc_custom_1718874085977{margin-top: 10px !important;margin-bottom: 10px !important;padding-top: 20px !important;padding-bottom: 20px !important;}&#187; custom_color=&#187;#e51e1e&#187; link=&#187;url:https%3A%2F%2Flaboklin.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2021%2F08%2FLA_April_2019_Final.pdf|title:Antibiogramme%20und%20die%20neue%20T%C3%84HAV|target:_blank&#187;][\/vc_column][vc_column width=&#187;5\/6&#8243; css=&#187;.vc_custom_1718873388975{background-color: #e7e7e7 !important;}&#187;][vc_column_text css=&#187;.vc_custom_1718874031057{margin-top: 10px !important;margin-bottom: 10px !important;padding-top: 20px !important;padding-bottom: 20px !important;}&#187;]<a href=\"https:\/\/laboklin.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/LA_April_2019_Final.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Antibiogramme und die neue T\u00c4HAV<\/strong><\/a>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erfahren Sie, wie die T\u00c4HAV seit 2018 den Umgang mit Antibiotika und Antibiogrammen in Tierarztpraxen neu regelt.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":1429468,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"Erfahren Sie, wie die T\u00c4HAV seit 2018 den Umgang mit Antibiotika und Antibiogrammen in Tierarztpraxen neu regelt.","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"categories":[307],"tags":[],"class_list":["post-1337306","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-laboklin-aktuell-2019-de-ch","category-307","description-off"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/laboklin.de\/de-ch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1337306","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/laboklin.de\/de-ch\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/laboklin.de\/de-ch\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/laboklin.de\/de-ch\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/laboklin.de\/de-ch\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1337306"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/laboklin.de\/de-ch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1337306\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1574043,"href":"https:\/\/laboklin.de\/de-ch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1337306\/revisions\/1574043"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/laboklin.de\/de-ch\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1429468"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/laboklin.de\/de-ch\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1337306"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/laboklin.de\/de-ch\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1337306"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/laboklin.de\/de-ch\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1337306"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}