Hygiene   
  

Was versteht man unter Hygiene?

Hygiene ist die Lehre von der Verhütung von Infektionskrankheiten und dadurch auch die Lehre der Erhaltung und Festigung der Gesundheit. Im engeren Sinn umfaßt Hygiene alle Maßnahmen, die der Vorbeugung von Infektionskrankheiten dienen, insbesondere

Reinigung   Desinfektion   Sterilisation.

Die Maßnahmen der Hygiene kann man zu einen als Personenschutz und zum anderen Patientenschutz begreifen. Personenschutz deswegen, da Hygiene die Erfüllung vorhandener Vorschriften ermöglicht und überprüft. Durch die Hygiene als Tierschutzmaßnahmen erhält man haftungsrechtliche Sicherheit.
Die rechtlichen Grundlagen für Hygieneuntersuchungen sind:
 
- das Infektionsschutzgesetz
- die Unfallverhüttungssvorschriften BGV C8
- Desinfektionsmittellisten / Desinfektionsverfahrenslisten
- die Gefahrstoffverordnung inkl. Biostoffverordnung
  

Hygiene in der Tierarztpraxis ist außerdem eine mitentscheidende Voraussetzung für den Behandlungserfolg. Hierzu sollten Sterilisatoren und Autoklaven regelmäßig überprüft werden. Dasselbe gilt für Oberflächenkontrollen oder Überprüfungen der Endoskophygiene. Daten aus unseren Untersuchungen zeigen, dass ca. 12% der von uns in der Praxis geprüften Geräte gar keine Sterilisationsleistung mehr zeigten und weitere 12% erhebliche Mängel aufwiesen.
  

 

 

 

 

 

 

 


 

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